Notificare un trasloco / cambio di indirizzo
Wer in die Stadt Zürich zieht oder innerhalb der Stadt umzieht, muss sich innert der gesetzlichen Meldefrist beim Bevölkerungsamt an- bzw. ummelden. Für Schweizer:innen weitgehend online über eUmzugCH; für ausländische Staatsangehörige gelten Zusatzschritte.
Übersetzung ausstehend — Voraussetzungen
- Sie ziehen neu in die Stadt Zürich oder innerhalb der Stadt um.
Esigenze comuni che portano qui
Maturità digitale e semplificazione
Maturità online:Parzialmente digitaleStato: OsservatoRotture di mezzo
- Presenza di persona
- Reinserimento dati
Dati già disponibili (once-only)
Die Wegzugsgemeinde kennt die meisten Personendaten bereits. Über eUmzugCH werden sie teilweise übernommen — bei vollständiger Registerverknüpfung müssten Mietvertrag und Personendaten nicht erneut erfasst werden.
Punti critici
- Ausländische Staatsangehörige müssen oft persönlich am Schalter erscheinen.
- Mietvertrag und Personendaten werden erneut erfasst, obwohl Register existieren.
Idee di miglioramento
- Durchgängiger Online-Weg auch für Niederlassungsbewilligungen (ohne Schaltertermin).
- Automatische Datenübernahme von der Wegzugsgemeinde (Once-Only).
Impatto e indicatori
- Online-Anteil: online für CH-Bürger:innen, Schalter für viele Ausländer:innen
Gruppi di utenti
Zuziehende aus anderen Gemeinden · Personen mit Umzug innerhalb der Stadt · Ausländische Staatsangehörige
Fasi (testo)
- Umzug steht bevor oder ist erfolgtInizioPersona che si trasferisce
- Meldefrist beachtenIngressoPersona che si trasferisce
Die An-/Ummeldung muss innert der gesetzlichen Meldefrist ab Einzug erfolgen. Verspätung kann gebührenpflichtig sein.
- Wie melden?DecisionePersona che si trasferisce
- Online melden über eUmzugCHIngressoPersona che si trasferisce
Für Schweizer:innen und niedergelassene Personen ohne offene Spezialfälle. Die alte Gemeinde wird automatisch über den Wegzug informiert.
- Persönlich am Schalter meldenIngressoPersona che si trasferisce
Erforderlich u. a. für ausländische Staatsangehörige (Ausweispapiere, ggf. Heimatschein/Heimatausweis im Original).
Übersetzung ausstehend — Verbindliche Werte (Fristen & Gebühren)
Übersetzung ausstehend — Verbindliche Zahlen stehen bewusst nicht im Diagramm — sie gelten nur so, wie sie in der amtlichen Quelle stehen. Jeder Eintrag verlinkt auf die exakte Stelle.
- Allfällige Gebühren bei der An-/Ummeldung (insb. Bewilligungsnachführung für ausländische Staatsangehörige)(consultato il 2026-06-10)
«Migrationsamtliche Gebühren (je nach Art der Bewilligung unterschiedlich)»
- Gesetzliche Meldefrist für die An-/Ummeldung nach Einzug(consultato il 2026-06-10)
«Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Zürich anmelden (Meldepflicht).»
Basi legali
Fonti
- Stadt Zürich – An-, Ab- und Ummeldung(consultato il 2026-06-06)
- eUmzugCH – Umzug online melden(consultato il 2026-06-06)