Registrare un cane / tassa sui cani
Wer in der Stadt Zürich einen Hund hält, muss ihn in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registrieren lassen und bei der Hundekontrolle des Steueramts anmelden. Jährlich wird die Hundesteuer erhoben.
Übersetzung ausstehend — Voraussetzungen
- Sie wohnen in der Stadt Zürich und halten einen Hund.
Esigenze comuni che portano qui
Maturità digitale e semplificazione
Maturità online:DigitaleStato: OsservatoRotture di mezzo
- Pagamento separato
Dati già disponibili (once-only)
Die Hundedaten liegen national in AMICUS vor und werden vom Steueramt übernommen. Ein automatischer Abgleich zwischen AMICUS und Einwohnerregister könnte die Anmeldung bei Zuzug ganz auslösen.
Punti critici
- Steuerzahlung erfolgt separat per Rechnung statt direkt online.
Idee di miglioramento
- Automatische Anmeldung bei Zuzug über die Verknüpfung AMICUS ↔ Einwohnerregister.
- Online-Zahlung direkt im Anmeldeschritt.
Impatto e indicatori
- Online-Anteil: Anmeldung online, Zahlung separat
Gruppi di utenti
Neue Hundehalter:innen · Zuziehende mit Hund
Fasi (testo)
- Hund angeschafft oder mit Hund zugezogenInizioDetentore del cane
- Hund bereits in AMICUS registriert?DecisioneDetentore del cane
- Mikrochip setzen und in AMICUS erfassenIngressoTierärztin / Tierarzt (AMICUS-Erfassung)
Jeder Hund muss gechippt und in der nationalen Datenbank AMICUS auf die Halter:in registriert sein. Das erledigt die Tierarztpraxis.
- Hund bei der Stadt anmeldenIngressoDetentore del cane
Anmeldung bei der Hundekontrolle des Steueramts — online oder per Formular. Bei Zuzug oder Neuanschaffung innert der kantonalen Frist.
Übersetzung ausstehend — Verbindliche Werte (Fristen & Gebühren)
Übersetzung ausstehend — Verbindliche Zahlen stehen bewusst nicht im Diagramm — sie gelten nur so, wie sie in der amtlichen Quelle stehen. Jeder Eintrag verlinkt auf die exakte Stelle.
- Pflicht zur Registrierung des Hundes in der AMICUS-Hundedatenbank(consultato il 2026-06-10)
«Der*die eingetragene Halter*in muss den Hund ebenfalls bei AMICUS registrieren.»
- Jährliche Hundesteuer (anteilige Rückerstattung bei unterjähriger Abmeldung)(consultato il 2026-06-10)
«Bei Tod vor dem 30. Juni wird Ihnen 50 % der Hundesteuer erstattet.»
- Frist für die Anmeldung bei Zuzug oder Neuanschaffung (kantonale Vorgabe)(consultato il 2026-06-10)
«Sie müssen Ihren Hund innert zehn Tagen nach Übernahme bei Ihrer Wohngemeinde melden.»
Basi legali
Fonti
- Stadt Zürich – Hundesteuer und Hundekontrolle(consultato il 2026-06-06)
- AMICUS – Schweizer Hundedatenbank(consultato il 2026-06-06)