Demander l'aide sociale (première demande)
Wer den eigenen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken kann, kann bei den Sozialen Diensten der Stadt Zürich wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen. Zuständig ist das Sozialzentrum des Wohnquartiers. Höhe und Anspruch richten sich nach den SKOS-Richtlinien und dem kantonalen Sozialhilfegesetz.
Démarches courantes menant ici
Maturité numérique & simplification
Maturité en ligne:Hors ligneStatut: ObservéRuptures de média
- Présence en personne
- Impression
- Ressaisie des données
Données déjà disponibles (once-only)
Einkommens-, Vermögens- und Mietdaten liegen teils bei anderen Stellen vor (Steueramt, Ausgleichskasse). Aus Datenschutz- und Verhältnismässigkeitsgründen ist eine Automatisierung hier heikel, könnte aber die mehrfache Belegerhebung reduzieren.
Points de friction
- Anmeldung und Gespräche erfordern persönliches Erscheinen; kein durchgängiger Online-Weg.
- Sehr umfangreiche Belegpflicht, oft in Papierform.
- Hürde und Stigmatisierung halten Berechtigte teils von der Beantragung ab.
Pistes d'amélioration
- Digitale Erstanmeldung und sicherer Dokument-Upload als Ergänzung zum persönlichen Gespräch.
- Klare, mehrsprachige Übersicht über benötigte Unterlagen vorab.
Impact & indicateurs
- Zeit bis erste Auszahlung: wenige Wochen (situationsabhängig)
- Online-Anteil
Étapes (texte)
- Lebensunterhalt nicht gedecktDébutPersonne demandant de l'aide
- Beim Sozialzentrum anmelden (Termin)EntréePersonne demandant de l'aide
Anmeldung beim für das Wohnquartier zuständigen Sozialzentrum, telefonisch oder vor Ort. Die Anmeldung ist weitgehend noch nicht digital.
Persönliches Gespräch: Klärung der Notlage, vorrangiger Ansprüche (z. B. Arbeitslosen-, IV-, Ergänzungsleistungen) und des weiteren Vorgehens.
- Unterlagen und Belege einreichenEntréePersonne demandant de l'aide
Umfangreiche Nachweise zu Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und Familiensituation. Häufig in Papierform.
Das Sozialzentrum prüft die Bedürftigkeit und berechnet das Unterstützungsbudget nach SKOS-Richtlinien (Grundbedarf, Wohnkosten, medizinische Grundversorgung).
Übersetzung ausstehend — Verbindliche Werte (Fristen & Gebühren)
Übersetzung ausstehend — Verbindliche Zahlen stehen bewusst nicht im Diagramm — sie gelten nur so, wie sie in der amtlichen Quelle stehen. Jeder Eintrag verlinkt auf die exakte Stelle.
- Rekursfrist für den Rekurs an den Bezirksrat(consulté le 2026-06-17)
«Frist: 30 Tage nach Mitteilung. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung zu laufen.»
Bases légales
Sources
- Stadt Zürich – Soziale Dienste / wirtschaftliche Hilfe(consulté le 2026-06-06)
- Kanton Zürich – Sozialhilfe (Anspruch und Verfahren)(consulté le 2026-06-06)