Enregistrer un chien / impôt sur les chiens
Wer in der Stadt Zürich einen Hund hält, muss ihn in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registrieren lassen und bei der Hundekontrolle des Steueramts anmelden. Jährlich wird die Hundesteuer erhoben.
Übersetzung ausstehend — Voraussetzungen
- Sie wohnen in der Stadt Zürich und halten einen Hund.
Démarches courantes menant ici
Maturité numérique & simplification
Maturité en ligne:NumériqueStatut: ObservéRuptures de média
- Paiement séparé
Données déjà disponibles (once-only)
Die Hundedaten liegen national in AMICUS vor und werden vom Steueramt übernommen. Ein automatischer Abgleich zwischen AMICUS und Einwohnerregister könnte die Anmeldung bei Zuzug ganz auslösen.
Points de friction
- Steuerzahlung erfolgt separat per Rechnung statt direkt online.
Pistes d'amélioration
- Automatische Anmeldung bei Zuzug über die Verknüpfung AMICUS ↔ Einwohnerregister.
- Online-Zahlung direkt im Anmeldeschritt.
Impact & indicateurs
- Online-Anteil: Anmeldung online, Zahlung separat
Groupes d'usagers
Neue Hundehalter:innen · Zuziehende mit Hund
Étapes (texte)
- Hund angeschafft oder mit Hund zugezogenDébutDétenteur du chien
- Hund bereits in AMICUS registriert?DécisionDétenteur du chien
- Mikrochip setzen und in AMICUS erfassenEntréeTierärztin / Tierarzt (AMICUS-Erfassung)
Jeder Hund muss gechippt und in der nationalen Datenbank AMICUS auf die Halter:in registriert sein. Das erledigt die Tierarztpraxis.
- Hund bei der Stadt anmeldenEntréeDétenteur du chien
Anmeldung bei der Hundekontrolle des Steueramts — online oder per Formular. Bei Zuzug oder Neuanschaffung innert der kantonalen Frist.
Übersetzung ausstehend — Verbindliche Werte (Fristen & Gebühren)
Übersetzung ausstehend — Verbindliche Zahlen stehen bewusst nicht im Diagramm — sie gelten nur so, wie sie in der amtlichen Quelle stehen. Jeder Eintrag verlinkt auf die exakte Stelle.
- Pflicht zur Registrierung des Hundes in der AMICUS-Hundedatenbank(consulté le 2026-06-10)
«Der*die eingetragene Halter*in muss den Hund ebenfalls bei AMICUS registrieren.»
- Jährliche Hundesteuer (anteilige Rückerstattung bei unterjähriger Abmeldung)(consulté le 2026-06-10)
«Bei Tod vor dem 30. Juni wird Ihnen 50 % der Hundesteuer erstattet.»
- Frist für die Anmeldung bei Zuzug oder Neuanschaffung (kantonale Vorgabe)(consulté le 2026-06-10)
«Sie müssen Ihren Hund innert zehn Tagen nach Übernahme bei Ihrer Wohngemeinde melden.»
Bases légales
Sources
- Stadt Zürich – Hundesteuer und Hundekontrolle(consulté le 2026-06-06)
- AMICUS – Schweizer Hundedatenbank(consulté le 2026-06-06)