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Sie ziehen in die Stadt Zürich? Oder Sie ziehen in eine neue Wohnung in der Stadt? Dann müssen Sie das melden. Melden Sie das schnell. Es gibt eine Frist. Das macht das Bevölkerungs-Amt. Schweizerinnen und Schweizer können das im Internet machen. Sie ziehen aus Zürich weg? Dann müssen Sie sich abmelden.
Hier sehen Sie, wie der Ablauf aufgebaut ist. Das ist keine amtliche Auskunft.
Erfüllte Punkte: 100% (5 von 5)
Diese Angaben rechnet das Programm aus dem Modell aus oder belegt sie mit einer Quelle. Wenn es keinen Beleg gibt, steht «unbekannt». Wir raten nicht.
7 Punkte sind unbekannt. Es gibt dazu keinen Beleg. Wir bewerten das nicht.
«Melden Sie Ihren Umzug nach Zürich online via eUmzugCH»
Das steht in einer Strategie: Strategien Zürich 2040, S. 31steht klar in der Strategie«Städtische Angebote und Leistungen stehen der Bevölkerung und den Unternehmen online zur Verfügung.»
Es gibt keinen Beleg. Darum steht hier «unbekannt». Das heisst nicht «nein».
Das steht in einer Strategie: Strategie «Digitale Schweiz 2026», S. 2steht ungefähr in der Strategie«Die Schweiz priorisiert digitale Angebote konsequent zum Nutzen aller Menschen (digital first).»
Es gibt keinen Beleg. Darum steht hier «unbekannt». Das heisst nicht «nein».
Es gibt keinen Beleg. Darum steht hier «unbekannt». Das heisst nicht «nein».
Das steht in einer Strategie: Digitalisierungsstrategie der Stadt Zürich, S. 8steht klar in der Strategie«Standards fördern die durchgängige Gestaltung von Prozessen und Datenflüssen.»
Es gibt keinen Beleg. Darum steht hier «unbekannt». Das heisst nicht «nein».
Das steht in einer Strategie: Strategie «Digitale Schweiz 2026», S. 3steht klar in der Strategie«Die Behörden bieten ihre Leistungen standardmässig digital (digital first), nutzerzentriert und barrierefrei an.»
Es gibt keinen Beleg. Darum steht hier «unbekannt». Das heisst nicht «nein».
Das steht in einer Strategie: Digitalisierungsstrategie der Stadt Zürich, S. 13steht klar in der Strategie«Weiter wird den Nutzer*innen ermöglicht, dass sie dieselben Dateneingaben nicht mehrfach tätigen müssen.»
Berechnet: 24 von 24 Texten sind in Leichter Sprache
Das steht in einer Strategie: Service Standard (STRB 677/2025), S. 3steht klar in der Strategie«Das Projektteam verwendet in allen relevanten Teilen leicht verständliche Sprache ohne Fachjargon.»
Berechnet: 3 von 3 Sprachen (en/fr/it) sind ganz da
Das steht in einer Strategie: Strategien Zürich 2040, S. 27steht ungefähr in der Strategie«Der Zugang zu Angeboten und Leistungen der Stadt ist barriere- und diskriminierungsfrei.»
Ihre alte Gemeinde hat viele Angaben schon. Diese müssten Sie nicht neu schreiben.
Menschen, die neu nach Zürich ziehen · Menschen, die innerhalb von Zürich umziehen · Menschen aus dem Ausland
Melden Sie den Umzug rechtzeitig. Gibt es erst später einen Termin? Dann nehmen Sie trotzdem den nächsten Termin. Und beantragen Sie mehr Zeit.
Das geht am Computer. Ihre alte Gemeinde erfährt das automatisch.
Manche Menschen müssen persönlich kommen. Zum Beispiel Menschen aus dem Ausland.
Das Bevölkerungs-Amt prüft Ihre Angaben. Es vergleicht sie mit dem Personen-Register vom Kanton.
Sie ziehen aus einer anderen Gemeinde oder aus einem anderen Land zu? Dann kommt die neue Adresse auf Ihren Ausländer-Ausweis.
Das Amt trägt Ihre neue Adresse ins Einwohner-Register ein.
Wenn Sie wollen, bekommen Sie eine Wohnsitz-Bescheinigung. Die brauchen Sie oft für Verträge, für die Schule oder bei Ämtern.
Sie müssen den Wegzug innerhalb einer Frist nach dem Auszug melden. Sie können ihn auch schon vorher melden, aber nicht zu früh. Die genauen Fristen stehen in den Belegen.
Das geht, wenn Sie in eine andere Gemeinde in der Schweiz ziehen.
Sie gehen zum Personen-Meldeamt Zürich Nord oder Zürich West. Sie brauchen einen Termin.
Die Bestätigung brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie Verträge kündigen (Krankenkasse, Bank). Oder für die Steuern. Oder wenn Sie Ihr Auto ummelden.
Das geht erst, wenn Sie abgemeldet sind. Sie bestellen im Webshop der Stadt Zürich.
Zahlen wie Geld und Fristen stehen nicht im Bild. Sie stehen bei der Stadt. Klicken Sie auf den Link. So prüfen wir diese Angaben →
«Die Gebühren des Migrationsamts hängen unter anderem von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Art der Bewilligung ab.»
«Den Zuzug in die Stadt Zürich müssen Sie innerhalb von 14 Tagen beim Personenmeldeamt melden.»
«Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit: Pass oder ID (Drittstaatsangehörige: gültiger Reisepass zwingend erforderlich) Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Untermietvertrag oder Einzugsanzeige»
«Den Wohnungswechsel müssen Sie innerhalb von 14 Tagen beim Personenmeldeamt melden.»
«Den Wohnungswechsel können Sie uns frühestens 30 Tage vor dem Einzug online melden.»
«Melden Sie Ihren Wegzug innert 14 Tagen nach Ihrem Auszug.»
«Die Meldung ist frühestens 30 Tage vor dem geplanten Wegzug möglich.»
«Fr. 20.– für eine Abmeldebestätigung»
«Aufgrund der aktuellen Terminsituation sind teilweise erst Termine nach Ablauf der 14-tägigen Meldefrist verfügbar. Bitte buchen Sie dennoch den nächstmöglichen Termin und beantragen Sie zusätzlich eine Fristverlängerung über unser Kontaktformular.»
Berechnet: 3 Voraussetzungen stehen da
Das steht in einer Strategie: Strategien Zürich 2040, S. 27steht klar in der Strategie«Sie pflegt transparente und lösungsorientierte Prozesse.»
Berechnet: 9 Links zu Quellen
Das steht in einer Strategie: Strategien Zürich 2040, S. 27steht klar in der Strategie«Sie pflegt transparente und lösungsorientierte Prozesse.»
Es gibt keinen Beleg. Darum steht hier «unbekannt». Das heisst nicht «nein».
Das steht in einer Strategie: Service Standard (STRB 677/2025), S. 3steht klar in der Strategie«Das Projektteam stellt sicher, dass öffentliche, digitale Lösung barrierefrei sind (nach WCAG 2.1 Stufe AA).»
Es gibt keinen Beleg. Darum steht hier «unbekannt». Das heisst nicht «nein».
Das steht in einer Strategie: Strategien Zürich 2040, S. 31steht klar in der Strategie«Sie stellt dabei die Nutzer*innen stets ins Zentrum und berücksichtigt zugleich diejenigen, die nicht digital affin sind.»