Lärm melden
Sie stört Lärm? Bei Lärm gerade jetzt hilft die Polizei. Bei Lärm von Anlagen (zum Beispiel Lüftung oder Heizung) hilft der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt.
Kompass: Der Ablauf auf einen Blick
Hier sehen Sie, wie der Ablauf aufgebaut ist. Das ist keine amtliche Auskunft.
Wer ist zuständig?
- Der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt (UGZ)
- Die Stadt-Polizei
Mehrere Stellen — mehr als eine Stelle ist zuständig. Das ist oft verwirrend.
Was Sie tun müssen
- 1 Stelle, wo etwas entschieden wird
- Das geht nicht digital: Sie müssen hingehen
Diese Anliegen passen dazu
Wie digital ist das? Was kann besser werden?
Wie viel geht online?:Teils onlineStand: Wird beobachtetDas geht nicht digital
- Sie müssen hingehen
Das Amt weiss es schon
Eine einzige Stelle könnte die Meldung selbst an die Polizei oder den UGZ weitergeben. Dann müssten Sie nicht selbst suchen.
Das ist schwierig
- Wer zuständig ist, hängt vom Lärm ab. Sie müssen die richtige Stelle selbst finden.
So wird es besser
- Ein gemeinsames Formular, das die Meldung automatisch weitergibt.
Zahlen dazu
- Wohin je nach Lärm-Art: Polizei (akut) oder UGZ (ortsfeste Anlagen)
Für wen ist das?
Menschen, die in der Nacht durch Lärm gestört werden. · Menschen, die Lärm von einer Lüftung oder Klima-Anlage haben.
Die Schritte
- Sie stört LärmStartSie (Sie stört der Lärm)
- Welcher Lärm ist es?EntscheidungSie (Sie stört der Lärm)
- Lärm gerade jetzt: Polizei anrufenSie geben etwas abSie (Sie stört der Lärm)
Bei lautem Lärm gerade jetzt (zum Beispiel in der Nacht) können Sie die Polizei anrufen.
Wichtige Zahlen: Geld und Fristen
Zahlen wie Geld und Fristen stehen nicht im Bild. Sie stehen bei der Stadt. Klicken Sie auf den Link.
- Die Polizei bei Lärm(geholt am 2026-06-21)
«Grundsätzlich kann die Polizei bei Lärmproblemen immer angerufen werden (117).»
- Wer ist zuständig bei Lärm von Anlagen(geholt am 2026-06-21)
«Bei Lärm von sogenannten «ortsfesten Anlagen» wie Industrie- und Gewerbeanlagen inklusive Lüftungs-, Heizungs- und Klimaanlagen hilft der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich während den Bürozeiten weiter.»
- Ruhe-Zeiten in der Nacht(geholt am 2026-06-21)
«Abends ab 20 Uhr und sonntags ist dem Erholungsbedürfnis der Bevölkerung besonders Rechnung zu tragen, indem lärmintensives Verhalten zu unterlassen ist.»
- Was mit der Lärm-Meldung passiert(geholt am 2026-06-21)
«Bei 117 eingehende Lärmklagen werden in sogenannten Einsatzjournalen gesammelt, die durch die Fachgruppe Lärmschutz der Stadtpolizei Zürich weiterbearbeitet werden.»
Gesetze
Woher sind die Informationen?
- Stadt Zürich – Was tun bei Lärm?(geholt am 2026-06-21)