Fundsache melden / Verlust suchen (Fundbüro)
Wer in der Stadt Zürich etwas findet, meldet oder übergibt es dem Fundbüro der Stadtpolizei; wer etwas verloren hat, stellt einen Suchauftrag. Gefundene Gegenstände werden erfasst und für eine gesetzliche Frist aufbewahrt.
Prozess-Kompass
Strukturelle Diagnose dieses Verfahrens — abgeleitet aus der Modellierung, keine rechtsverbindliche Angabe.
Zuständigkeit
- Fundbüro der Stadtpolizei Zürich
Aufwand für Bürger:innen
- 2 Entscheidungspunkte
- Medienbrüche: Persönliches Erscheinen
Bewertung: Digitalisierung & Nutzendenorientierung
Erfüllte Indikatoren: 100% (4 von 4)
Abgeleitete Metadaten — keine autoritative Aussage. Jeder Indikator ist entweder deterministisch aus dem Prozess-Modell berechnet oder aus der amtlichen Quelle belegt. Ohne Beleg oder Ableitung bleibt ein Indikator «unbekannt» — er wird nicht geraten.
8 Indikatoren unbekannt — mangels Beleg nicht bewertet (nicht als «nicht erfüllt» gewertet).
Digitalisierung · Noch keine bekannten Indikatoren
Online-Antrag möglichunbekanntEvidenz
Kein Beleg hinterlegt — als unbekannt geflaggt, nicht als nicht erfüllt.
Strategischer Bezug: Strategien Zürich 2040, S. 31direkt verankert«Städtische Angebote und Leistungen stehen der Bevölkerung und den Unternehmen online zur Verfügung.»
Online-Bezahlung möglichunbekanntEvidenz
Kein Beleg hinterlegt — als unbekannt geflaggt, nicht als nicht erfüllt.
Voraussetzungen
- Der Gegenstand wurde in der Stadt Zürich gefunden – auch in Trams und Bussen der VBZ sowie in der Forchbahn.
- Für Gegenstände, die in der Agglomeration oder an einem anderen Ort verloren wurden, ist der zuständige Betrieb oder das zuständige Fundbüro zu kontaktieren.
Häufige Anliegen, die hierher führen
Digitale Reife & Vereinfachung
Online-Reifegrad:DigitalStatus: BeobachtetMedienbrüche
- Persönliches Erscheinen
Daten liegen bereits vor (Once-Only)
Verlust- und Fundmeldungen könnten regional (über Gemeindegrenzen) abgeglichen werden, statt nur lokal — viele Gegenstände wandern über Stadtgrenzen.
Wo es hakt
- Abholung erfordert persönliches Erscheinen am Fundbüro.
Verbesserungsideen
- Regionaler/kantonaler Fund-Verlust-Abgleich statt nur stadtintern.
Wirkung & Kennzahlen
- Online-Anteil der Meldung: Meldung online, Abholung vor Ort
Nutzergruppen
Personen, die etwas verloren haben · Ehrliche Finder:innen
Schritte (textuell)
- Gegenstand gefunden oder verlorenStartFindende oder verlierende Person
- Gefunden oder verloren?EntscheidungFindende oder verlierende Person
- Fundsache melden oder abgebenEingabeFindende oder verlierende Person
Fundsache online melden und/oder beim Fundbüro abgeben. Wertgegenstände möglichst rasch übergeben.
Verbindliche Werte (Fristen & Gebühren)
Verbindliche Zahlen stehen bewusst nicht im Diagramm — sie gelten nur so, wie sie in der amtlichen Quelle stehen. Jeder Eintrag verlinkt auf die exakte Stelle.
- Gebühr bei der Abholung einer Fundsache im Fundbüro(abgerufen 2026-06-10)
«Bei der Abholung im Fundbüro wird eine Gebühr erhoben.»
- Express-Zuschlag zusätzlich zur normalen Gebühr(abgerufen 2026-06-28)
«Wenn der Gegenstand gefunden wird, zahlen Sie zusätzlich zur normalen Gebühr einen Express-Zuschlag von 50 Schweizer Franken.»
- Berechtigte Gegenstände für den Express-Service(abgerufen 2026-06-28)
«Brauchen Sie den Gegenstand dringend? Dann können Sie eine Express-Suche beantragen. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag.»
- Aufbewahrungsfrist bei VBZ und Forchbahn vor Verkauf(abgerufen 2026-06-28)
«Die VBZ und die Forchbahn bewahren gefundene Gegenstände 3 Monate lang auf. Danach verkauft die Firma fundsachenverkauf.ch die Gegenstände öffentlich.»
- Aufbewahrungsfrist für Funde auf öffentlichem Grund vor Versteigerung(abgerufen 2026-06-28)
«Wenn jemand Gegenstände auf öffentlichem Grund findet, bewahrt man sie 12 Monate lang auf.»
Rechtsgrundlagen
Quellen
- Stadt Zürich – Fundbüro der Stadtpolizei(abgerufen 2026-06-06)