Baubewilligung – ordentliches Verfahren
Ablauf einer Baubewilligung für bewilligungspflichtige Bauvorhaben in der Stadt Zürich nach PBG. Umfasst Vorprüfung, öffentliche Auflage, Einsprachen, Entscheid und Rechtsmittelverfahren.
Prozess-Kompass
Strukturelle Diagnose dieses Verfahrens — abgeleitet aus der Modellierung, keine rechtsverbindliche Angabe.
Zuständigkeit
- Amt für Baubewilligungen (AfB)
Rekursinstanz: Baurekursgericht
Aufwand für Bürger:innen
- 5 Pflichtdokumente
- 4 Entscheidungspunkte
- Medienbrüche: Ausdrucken, Postversand, Handschriftliche Unterschrift, Separate Zahlung
Häufige Anliegen, die hierher führen
Digitale Reife & Vereinfachung
Online-Reifegrad:Teil-digitalStatus: BeobachtetMedienbrüche
- Ausdrucken
- Postversand
- Handschriftliche Unterschrift
- Separate Zahlung
Daten liegen bereits vor (Once-Only)
Grundbuch-, Kataster- und Zonendaten liegen Stadt und Kanton bereits vor; sie könnten Pläne und Nachweise teilweise vorbefüllen statt sie erneut einzufordern.
Wo es hakt
- Pläne werden weiterhin in mehrfacher Papierausfertigung verlangt.
- Lange Durchlaufzeit durch öffentliche Auflage, Einsprachen und Rechtsmittel.
Verbesserungsideen
- Durchgängiges eBaugesuch ohne Papierpläne (digitale Einreichung Kanton ZH ausbauen).
- Once-Only: Kataster- und Zonendaten automatisch vorbefüllen.
Wirkung & Kennzahlen
- Papier-Planausfertigungen: mehrfach
Nutzergruppen
Schritte (textuell)
- Bauvorhaben geplantStartBauherrschaft
- Baugesuch erstellenEingabeBauherrschaft
Pläne, Projektbeschrieb, Nachweise (Energie, Schall, Statik) und Formulare gemäss Wegleitung zusammenstellen.
- Baugesuch einreichen (eBaugesuche)EingabeBauherrschaft
Prüfung, ob das Gesuch vollständig und bearbeitbar ist.
Verbindliche Werte (Fristen & Gebühren)
Verbindliche Zahlen stehen bewusst nicht im Diagramm — sie gelten nur so, wie sie in der amtlichen Quelle stehen. Jeder Eintrag verlinkt auf die exakte Stelle.
- Gebühr für das Baugesuch (abhängig von der Bausumme)(abgerufen 2026-06-10)
«Bauentscheide und Bauabnahmen sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt bei Neubauten vom Bauvolumen und bei Umbauten von den Baukosten ab.»
Rechtsgrundlagen
Quellen
- Stadt Zürich – Baueingabe(abgerufen 2026-04-24)
- eBaugesuche Kanton Zürich(abgerufen 2026-04-24)