Maschinerie der Stadt Zürich

FJ 2025

Anwohnerparkkarte (blaue Zone)

Ablauf für den Bezug einer Anwohnerparkkarte in der Stadt Zürich. Berechtigt zum Dauerparkieren in der eigenen blauen Zone. Seit 2023 rein digital: das Kontrollschild wird im System hinterlegt, es gibt keine physische Karte mehr.

Übersichtskarte

Schritte (textuell)

  1. Wohnsitz in blauer Zone + AutoStartFahrzeughalter:in (Anwohner:in)
  2. Voraussetzungen selbst prüfenEingabeFahrzeughalter:in (Anwohner:in)

    Hauptwohnsitz in der blauen Zone (Meldebestätigung); Halter:in oder Dauernutzer:in des Fahrzeugs; Fahrzeug muss zugelassen sein.

    10–30 Min
  3. Antrag online stellenEingabeFahrzeughalter:in (Anwohner:in)

    Über das Online-Portal der Dienstabteilung Verkehr. Papiereingabe weiterhin möglich, dauert aber länger.

    15–30 Min
  4. Antrag prüfen (Wohnsitz, Halterschaft, Zone)ProzessDienstabteilung Verkehr (DAV), Parkkartenservice

    Die DAV gleicht die Angaben mit dem Einwohnerregister und dem Fahrzeugregister ab. Bei klaren Fällen vollautomatisiert.

    1–10 Arbeitstage
  5. Unterlagen vollständig?EntscheidungDienstabteilung Verkehr (DAV), Parkkartenservice
  6. Fehlende Unterlagen nachliefernRücksprungFahrzeughalter:in (Anwohner:in)
    1–14 Tage
  7. 1–5 ArbeitstageCHF 300–780
  8. Rechnung bezahlenEingabeFahrzeughalter:in (Anwohner:in)
    1–30 Tage
  9. Kennzeichen im Parkkartensystem aktivierenProzessDienstabteilung Verkehr (DAV), Parkkartenservice

    Ab Aktivierung ist das Fahrzeug in der registrierten Zone dauerparkberechtigt. Kontrollen erfolgen durch Kennzeichen-Abgleich mit dem System.

    1–2 Arbeitstage
  10. Antrag ablehnen (mit Begründung)ProzessDienstabteilung Verkehr (DAV), Parkkartenservice
  11. Rekurs einreichen?EntscheidungFahrzeughalter:in (Anwohner:in)
  12. Rekurs beim StatthalteramtProzessStatthalteramt / Bezirksrat Zürich
    2–9 Monate
  13. Laufende Kontrolle durch StadtpolizeiWartezeitStadtpolizei Zürich (Verkehrskontrolle)

    Über Kennzeichen-Scanner. Keine separate Handlung der Halter:in nötig — die Parkberechtigung gilt einfach.

  14. Parkkarte aktiv (1 Jahr)EndeFahrzeughalter:in (Anwohner:in)
  15. Antrag rechtskräftig abgelehntEndeFahrzeughalter:in (Anwohner:in)

Quellen